Sonntag, 14. Juni 2015

Petition2ConstitutionalCourtGermany_201506




Abe Treiner  *   Leopoldstraße 124   *   D-80802 München



Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe




München, 14. Juni 2015






Die Petition richtet sich an
Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland













Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun.

Molière

So läuft der Unterschied zwischen traditionellen und modernen Lügen im
Grunde auf den Unterschied zwischen Verbergen und Vernichten hinaus.

Hannah Arendt


Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Berthold Brecht



Sehr verehrter Präsident des Bundesverfassungsgerichts,

Sehr verehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,



Sehr verehrte Leser und im Anhang genannten Empfänger,



der Grundgesetzgeber hat explizit aufgrund der Erfahrungen aus dem Unrechtssystem den nach Art. 34 GG artikulierten Anspruch auf unbehinderten Rechtsweg festgelegt. Der Grund hierfür war zweifellos, dass nur mit diesem Anspruch ein wiedererstehendes Unrechtssystem wirksam begegnet werden kann. Wenn zur Verhinderung des Wiedererstsehens eines Unrechtssystem erst unkalkulierbare Kosten in Kauf genommen werden müssten, dann wäre ein solcher Anspruch von Beginn an zum Scheitern verurteilt.


Demzufolge widersprechen Hürden zur Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen bei, von Rechts- und Ausführungsorganen verursachten, Rechtsfehler diesen grundgesetzlichen Vorgaben. Der Grundgesetzgeber hat zudem die nach Art.19 Abs. 2/4 Unantastbarkeit des Wesensgehalt von Grundrechten manifestiert. Weiter hat der Grundgesetzgeber, ebenfalls aufgrund der Erfahrungen aus dem Unrechtssystem, dem Verfassungsgericht die Verantwortung und Kontrolle dafür übertragen, dass Kernbestimmungen des Grundgesetzes unabdingbar gewahrt bleiben und damit für das Verfassungsgericht einen Handlungszwang manifestiert, sobald es Kenntnis von Verletzungen dieser Kernbestimmungen erhält.



Die Weltgemeinschaft hatte einst die unterbundene Einklagbarkeit von, von Rechts- und Ausführungsorganen verursachten, Rechtsfehlers als Wesensmerkmal eines Unrechtssystem identifiziert. Im zugrunde liegenden Verfahren wurde von einer Richterin des Landgerichts München klar und unmissverständlich das Versagen der Vorinstanzen und der involvierten Rechts- und Ausführungsorgane erkannt und thematisiert. Die Richterin hatte nicht nur eine Missachtung des Rechtsgrundsatzes 'keine Bestrafung ohne Tat' festgestellte sondern auch die missbräuchliche Anwendung von Mechanismen angesprochen, die zweifellos Assoziationen zum Unrechtssystems erkennen lassen.



Die Philosophin Hannah Arendt hat die Entstehung von Unrechtssystemen maßgeblich auf das unreflektierte Handeln von Angehörigen der Rechts- und Ausführungsorgane zurückgeführt. Es waren Angehörige der Rechts- und Ausführungsorgane, die ermöglicht haben, dass Menschen wegen willfähriger Äußerungen einer Vernichtung zugeführt wurden. Es waren Angehörige der Rechtsorgane die durch ihr Handeln verhindert haben, dass einstige Täter sich der Rechenschaftspflicht ihres Handels entziehen konnten. Das Entstehen eines Unrechtssystem ist demgemäß immer eine Folge des unreflektierten Handelns von Rechts- und Ausführungsorganen. Die Missachtung einer bindenden Anwendung und Einklagbarkeit von grundgesetzlichen Kernbestimmungen für Geschädigte des Rechtssystem dokumentiert geradezu exemplarisch das unreflektierte Handeln von Rechtsorganen wie im vorliegenden Fall des Verfassungsgerichts und bestätigt, den von Hannah Arendt und Fritz Bauer artikulierte Unwillen des deutschen Rechtssystems, sich der Verantwortung gegenüber der eigenen belasteten Vergangenheit zu stellen.



Wir erleben bereits heute wieder eine abnehmende Sensibilisierung gegenüber Menschenrechtsverletzungen und dem Leid von Opfern (siehe jüngste Vorkommnisse um Asylsuchende bei der Hamburger Bundespolizei). Dies ist zweifellos eine Folge der Nichtwahrnehmung von Verantwortung durch Verfassungs-, Rechts- und Ausführungsorganen. Nehmen sie nun endlich, 70 Jahre nach der belasteten Vergangenheit der Rechts- und Ausführungsorgane, ihre ethische und moralische Verpflichtung an, den Mechanismen des Wiederentstehens eines Unrechtssystem unabdingbar entgegen zu treten und nehmen sie die Verantwortung wahr, welche ihnen von den Grundgesetzgebern mit einer expliziten Verpflichtung übertragen wurde. Wenn diese Verpflichtung vom Bundesverfassungsgericht nicht wahrgenommen wird, dann muss zweifellos deren Daseinsberechtigung hinterfragt werden.



Die Weltgeschehnisse verlangen eine klare und unmissverständliche Stellungnahme zu ethischer und moralischer Verantwortungswahrnehmung.



Ich ersuche das Verfassungsgericht die Zulässigkeit meiner Verfassungsbeschwerde zu bestätigen und einer Entscheidung zuzuführen.



Mit freundlichen Grüßen






Abe Treiner



Nehmen Sie sich 30 Sekunden Zeit und unterschreiben Sie die Petition jetzt!
       
http://www.change.org/p/bundesverfassungsgericht-der-bundesrepublik-deutschland-ich-ersuche-das-verfassungsgericht-die-zulässigkeit-meiner-verfassungsbeschwerde-zu-bestätigen-und-einer-entscheidung-zuzuführen
        




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