Abe
Treiner * Leopoldstraße
124 *
D-80802
München
|
|
|
Bundesverfassungsgericht
Postfach
1771 76006 Karlsruhe
|
|
|
|
|
München,
14. Juni 2015
|
Die
Petition richtet sich an
Bundesverfassungsgericht
der Bundesrepublik Deutschland
„Wir
sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für
das, was wir nicht tun.“
―
Molière
„So
läuft der Unterschied zwischen traditionellen und modernen Lügen
im
Grunde auf den Unterschied zwischen Verbergen und Vernichten
hinaus.“
― Hannah
Arendt
„Wenn
Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
―
Berthold
Brecht
Sehr
verehrter Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Sehr
verehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,
Sehr
verehrte Leser und im Anhang genannten Empfänger,
der
Grundgesetzgeber hat explizit aufgrund der Erfahrungen aus dem
Unrechtssystem den nach Art. 34 GG artikulierten Anspruch auf
unbehinderten Rechtsweg festgelegt. Der
Grund hierfür war zweifellos, dass nur mit diesem Anspruch ein
wiedererstehendes Unrechtssystem wirksam begegnet werden kann. Wenn
zur Verhinderung des Wiedererstsehens eines Unrechtssystem erst
unkalkulierbare Kosten in Kauf genommen werden müssten, dann wäre
ein solcher Anspruch von Beginn an zum Scheitern verurteilt.
Demzufolge
widersprechen Hürden zur Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen bei,
von Rechts- und Ausführungsorganen verursachten, Rechtsfehler diesen
grundgesetzlichen Vorgaben. Der Grundgesetzgeber hat zudem die nach
Art.19 Abs. 2/4 Unantastbarkeit des Wesensgehalt von Grundrechten
manifestiert. Weiter hat der Grundgesetzgeber, ebenfalls aufgrund der
Erfahrungen aus dem Unrechtssystem, dem Verfassungsgericht die
Verantwortung und Kontrolle dafür übertragen, dass Kernbestimmungen
des Grundgesetzes unabdingbar gewahrt bleiben und damit für das
Verfassungsgericht einen Handlungszwang manifestiert, sobald es
Kenntnis von Verletzungen dieser Kernbestimmungen erhält.
Die
Weltgemeinschaft hatte einst die unterbundene Einklagbarkeit von, von
Rechts- und Ausführungsorganen verursachten, Rechtsfehlers als
Wesensmerkmal eines Unrechtssystem identifiziert. Im zugrunde
liegenden Verfahren wurde von einer Richterin des Landgerichts
München klar und unmissverständlich das Versagen der Vorinstanzen
und der involvierten Rechts- und Ausführungsorgane erkannt und
thematisiert. Die Richterin hatte nicht nur eine Missachtung des
Rechtsgrundsatzes 'keine Bestrafung ohne Tat' festgestellte sondern
auch die missbräuchliche Anwendung von Mechanismen angesprochen, die
zweifellos Assoziationen zum Unrechtssystems erkennen lassen.
Die
Philosophin Hannah
Arendt
hat die Entstehung von Unrechtssystemen maßgeblich auf das
unreflektierte Handeln von Angehörigen der Rechts- und
Ausführungsorgane zurückgeführt. Es waren Angehörige der Rechts-
und Ausführungsorgane, die ermöglicht haben, dass Menschen wegen
willfähriger Äußerungen einer Vernichtung zugeführt wurden. Es
waren Angehörige der Rechtsorgane die durch ihr Handeln verhindert
haben, dass einstige Täter sich der Rechenschaftspflicht ihres
Handels entziehen konnten. Das Entstehen eines Unrechtssystem ist
demgemäß immer eine Folge des unreflektierten Handelns von Rechts-
und Ausführungsorganen. Die Missachtung einer bindenden Anwendung
und Einklagbarkeit von grundgesetzlichen Kernbestimmungen für
Geschädigte des Rechtssystem dokumentiert geradezu exemplarisch das
unreflektierte Handeln von Rechtsorganen wie im vorliegenden Fall des
Verfassungsgerichts und bestätigt, den von Hannah
Arendt
und Fritz Bauer artikulierte Unwillen des deutschen Rechtssystems,
sich der Verantwortung gegenüber der eigenen belasteten
Vergangenheit zu stellen.
Wir
erleben bereits heute wieder eine abnehmende Sensibilisierung
gegenüber Menschenrechtsverletzungen und dem Leid von Opfern (siehe
jüngste Vorkommnisse um Asylsuchende bei der Hamburger
Bundespolizei). Dies ist zweifellos eine Folge der Nichtwahrnehmung
von Verantwortung durch Verfassungs-, Rechts- und Ausführungsorganen.
Nehmen sie nun endlich, 70 Jahre nach der belasteten Vergangenheit
der Rechts- und Ausführungsorgane, ihre ethische und moralische
Verpflichtung an, den Mechanismen des Wiederentstehens eines
Unrechtssystem unabdingbar entgegen zu treten und nehmen sie die
Verantwortung wahr, welche ihnen von den Grundgesetzgebern mit einer
expliziten Verpflichtung übertragen wurde. Wenn diese Verpflichtung
vom Bundesverfassungsgericht nicht wahrgenommen wird, dann muss
zweifellos deren Daseinsberechtigung hinterfragt werden.
Die
Weltgeschehnisse verlangen eine klare und unmissverständliche
Stellungnahme zu ethischer und moralischer Verantwortungswahrnehmung.
Ich
ersuche das Verfassungsgericht die Zulässigkeit meiner
Verfassungsbeschwerde zu bestätigen und einer Entscheidung
zuzuführen.
Mit
freundlichen Grüßen
Abe
Treiner
Nehmen Sie sich 30 Sekunden Zeit und unterschreiben Sie die Petition jetzt!
http://www.change.org/p/bundesverfassungsgericht-der-bundesrepublik-deutschland-ich-ersuche-das-verfassungsgericht-die-zulässigkeit-meiner-verfassungsbeschwerde-zu-bestätigen-und-einer-entscheidung-zuzuführen
Relevante
Links: